Weiter unten finden Sie unsere Geschäftsbedingungen.

AlphaLane erbringt die im Rahmen der AlphaLane-Tools dargestellten Fahrdienstleistungen weder selbst noch durch Dritte. alphalane verschafft dem Nutzer lediglich einen Beförderungsanspruch gegen einen von AlphaLane unabhängigen FDL.

Dafür schließt AlphaLane in eigenem Namen die notwendigen Vereinbarungen mit dem FDL, die dem Nutzer einen Beförderungsanspruch gegenüber dem FDL verschaffen („Vertrag zu Gunsten Dritter“, auch „Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers“). Der Nutzer wird daraus selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung und weitere Ansprüche direkt vom FDL zu verlangen.

AlphaLane und der Nutzer vereinbaren nur eine Geschäftsbesorgung und keine Beförderungsleistung. Der Vergütungsanspruch von alphalane enthält die Geschäftsbesorgungsvergütung sowie die von AlphaLane verauslagte Beförderungsvergütung an den FDL.

Der Nutzer gibt mit Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars über die AlphaLane-Tools oder telefonisch an AlphaLane ein Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages ab („Fahrtwunsch“ des Nutzers). Gegenstand dieses Vertrages ist die Besorgung der vom Nutzer gewünschten Fahrdienstleistung.

AlphaLane übermittelt dem Nutzer zunächst per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der zu besorgenden Fahrdienstleistung. Damit bestätigt AlphaLane nur den Eingang des Fahrtwunschs des Nutzers.

Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“) von AlphaLane per E-Mail kommt der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen AlphaLane und dem Nutzer für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande. Dann ist der Nutzer direkt gegenüber dem FDL selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung des FDL an sich zu verlangen und weitere Ansprüche direkt gegenüber dem FDL geltend zu machen.

Unter Ziffer 4 beschriebene Einzelheiten für einen Fahrtwunsch des Nutzers (zusammen „Fahrtmodalitäten“) kann der Nutzer nur dann vom FDL fordern, wenn sie im Geschäftsbesorgungsvertrag mit AlphaLane vereinbart wurden.

Für den von AlphaLane zu beschaffenden Beförderungsanspruch des Nutzers direkt gegen den FDL gelten folgende Bedingungen:

Der Nutzer kann für den Fahrtwunsch zwischen Transferfahrten und Stundenbuchungen wählen. Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Nutzers bzw. Fahrgastes gegenüber dem geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht der FDL diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann in zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung resultieren, vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 5 unten.

Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit des FDL auch nach Vertragsabschluss durch den Nutzer bzw. den Fahrgast gemäß Ziffer 5 mit den dort beschriebenen Vergütungsfolgen möglich.

Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis bei einer Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen (vgl. Ziffer 5 unten).

Bei Stundenbuchungen muss die Fahrt stets im Stadtgebiet des Abholortes enden. Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt.

Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch unter verschiedenen Fahrzeugklassen (beispielsweise Business Class“, „Business Van/SUV“ oder „First Class“) wählen.

Die im Rahmen der AlphaLane-Tools abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse verbunden, es sind insbesondere regionale Unterschiede möglich.

Je nach Verfügbarkeit ist ein Upgrade von der Fahrzeugklasse „Business Class“ in eine höhere Fahrzeugklasse (etwa „Business Van“ oder „First Class“) ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer jederzeit möglich.

Der Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben werden; die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend höher aus, als in der Buchungsbestätigung angegeben (vgl. Ziffer 5 unten).

Der FDL kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck und/oder Tieren verweigern. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.

Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Nutzer im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernder Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.

Die für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich.

Der FDL kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen.

Der FDL kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (beispielsweise aus anwendbaren Gesetzen resultierende) Anforderungen nach dieser Ziffer 4.3 vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden.

Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von AlphaLane aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Nutzer für die konkrete Beförderung.

Ausnahmesituationen wie beispielsweise Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind nur in begrenztem Maße kompensierbar, so dass in diesen Fällen auch längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen vom Nutzer zu akzeptieren sind.

Bei Transferfahrten ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als eine Stunde liegt. Liegt zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit eine Stunde oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur über die Stornierungsfunktion auf der Website oder in der App vorgenommen werden.

Bei Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als 24 Stunden liegen. Liegen zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit 24 Stunden oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur über die Stornierungsfunktion auf der Website oder in der App vorgenommen werden.

Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum Umgang mit Stornierungen (Ziffer 4.5.1 zuvor) gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch von AlphaLane für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann entsprechend bestehen bleiben.

Bei einer nichtangetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber dem FDL, nicht hingegen der Vergütungsanspruch von AlphaLane gegenüber dem Nutzer.

Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.

Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der FDL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige Wartezeitzuschläge sind wie unter Ziffer 5.3.1 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.

Etwas anderes ergibt sich, wenn sich der FDL und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Die Stundenbuchung beginnt wie unter Ziffer 4.1.2 beschrieben stets zum gebuchten Abholzeitpunkt. Insofern sind etwaige Verlängerungen der Stundenbuchung wie unter Ziffer 5.2 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

Für die Fahrdienstleistungen des FDL gelten für den Nutzer folgende Verhaltensvorgaben:

Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des FDL ist immer Folge zu leisten. Der FDL trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Falls der Nutzer im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch den FDL erforderlich.

Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Nutzer oder ein Fahrgast dies, so hat der Nutzer die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen.

Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert werden.

In der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch von AlphaLane angegeben.

Wesentliche Faktoren für deren Höhe (einschließlich Aufwendungsersatz für die durch AlphaLane besorgte Fahrdienstleistung) sind: die gewählte Fahrzeugklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und ggf. -ort.

Zugebuchte Sonderwünsche wie z. B. mehrsprachige Chauffeure, individuelle Fahrzeugbeschriftung, Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc. können sich preiserhöhend auswirken.

Der Nutzer (und auch der Fahrgast) können auch nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages und sogar – soweit für den FDL möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.

Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers bzw. Fahrgastes (Strecke oder Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei die angefangene halbe Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, d. h. ab der ersten zusätzlichen Minute wird im Sinne einer besseren Planungssicherheit auf eine halbe Stunde aufgerundet.

Entsprechend erhöht sich der Vergütungsanspruch gegenüber dem Nutzer, da sich der Aufwendungsersatz von AlphaLane für den Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers entsprechend erhöht.

Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt, bzw. bis 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit, wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Stundenbuchungen enthalten die jeweils im Buchungsformular (bzw. telefonisch) mitgeteilten Inklusiv-Kilometer (je Stunde). Darüber hinausgehende Zusatz-Kilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Der Nutzer kann seine Fahrt per Kreditkarte bezahlen. Anfallende Kreditkartengebühren trägt AlphaLane. Etwaige Transaktionsgebühren bei einer Bezahlung per Überweisung (z.B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlichen Konten) trägt der Nutzer.

Für jede Mahnung kann AlphaLane eine angemessene Mahngebühr berechnen.

Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet AlphaLane dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.

AlphaLane stellt dem Nutzer die jeweilige Rechnung elektronisch per Web-Download in den Nutzer-Account ein. Bei einer Bezahlung per Kreditkarte ist die Vergütung sofort fällig. Bei einer Bezahlung per Überweisung gilt das in der Rechnung genannte Zahlungsziel.

Gutscheine sind nur einzeln einlösbar und nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

AlphaLane haftet für von AlphaLane oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der FDL einschließlich sämtlichen von diesem eingesetzten Chauffeuren sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe von AlphaLane für die Beförderungsleistung. AlphaLane verschafft dem Nutzer vielmehr einen direkten Beförderungsanspruch gegen den FDL.

Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet AlphaLane nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

AlphaLane haftet weder für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereitgestellten Inhalte und Programme, die im Rahmen der BL Tools verbreitet werden, noch für Schäden die daraus entstehen, außer soweit solche Schäden von AlphaLane vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung dieses Online-Angebots. AlphaLane haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen.

AlphaLane übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

AlphaLane übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Nutzer bzw. Chauffeur rechtzeitig erreichen. Hiervon ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.

AlphaLane haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den AlphaLane-Tools aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die AlphaLane nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways. AlphaLane übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.

Der Nutzer stellt AlphaLane von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die ein Dritter wegen einer vertragswidrigen Nutzung der AlphaLane Tools oder wegen einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen AlphaLane erhebt.

Diese AGB sind die gesamte Vereinbarung zwischen AlphaLane und dem Nutzer für den Leistungsgegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, elektronische Form oder Textform genügen nicht; das gleiche gilt für eine Änderung oder Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses.

AlphaLane ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch einseitige Erklärung durch Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage von AlphaLane und Information der Nutzer hierüber. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab der Information, sind die neuen AGB ihm gegenüber wirksam. Die weitere Nutzung der Leistungen von AlphaLane ist abhängig von der Anerkennung der AGB durch den Nutzer.

Der Nutzer kann nur gegen Forderungen von Alphalane aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Nutzers.

Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 9.3 Absatz 1 kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von AlphaLane an Dritte abzutreten.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen AlphaLane und dem Nutzer gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist Düsseldorf.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.

Stand: Düsseldorf, März 2019